header

Kanzleiprofil der Kanzlei Kufner in Bremen Nord

was wir Ihnen bieten

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, gleich ob es sich hierbei um eine Krisenintervention in akuten Situationen handelt, oder eine längerfristige Betreuung im Rahmen der Gestaltung einer sich insbesondere nach einer Trennung oder Ehescheidung ergebenden Veränderungen der Verhältnisse. In diesem Zusammenhang versuchen wir ein der Situation des Mandanten angemessenes, und befriedigendes Zukunftskonzept zu erstellen, und zu verwirklichen.

Dies umfasst alle wirtschaftlichen und persönlichen Bereiche, für die langfristige Zukunftsregelungen erforderlich sind, oder auch Regelungen der aktuellen Situation. Das betrifft nicht nur z. B. eine Ehescheidung selbst, und dass damit verbundene gerichtliche Verfahren, sondern die Regelung von Unterhalt für Kinder, Unterhalt für den Ehegatten, sowohl während der Trennung, als auch nach einer Ehescheidung, das Sorgerecht für die Kinder, das Besuchsrecht für einen Elternteil, ehelichen Zugewinn, Hausrat, Regelung der Nutzung und der Eigentumsverhältnisse an gemeinschaftlichen Immobilien, Regelung sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten oder sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche unter den Ehegatten.

Zusätzlich dazu beraten und vertreten wir Sie in allen weiteren rechtlichen Angelegenheiten, die eine Rolle spielen können, z. B. auch mietrechtliche oder versicherungsrechtliche Fragen.

Auch wenn eine Scheidung bereits abgeschlossen ist, ergeben sich danach immer wieder weitere familienrechtliche Fragen, wie z. B. Änderungen von Unterhaltsregelungen oder Veränderungen in der persönlichen Situation der Kinder, die ggf. eine Änderung von Besuchsrechten oder Sorgerecht zur Folge haben, und so weiter.

Auch wenn Partner nicht miteinander verheiratet waren, es also zu keiner Ehescheidung kommt, sondern zu einer Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften, beraten und vertreten wir Sie bei den damit verbundenen Problemen.

Es ist unser Grundsatz, in Konflikten – gleich welcher Art – zu versuchen, einvernehmliche Lösungen zwischen den Parteien herbeizuführen, dabei aber Ihnen im Vorfeld und in der Begleitung einer solchen Auseinandersetzung jeweils die rechtliche Situation, Ihrer Chancen und Risiken aufzuzeigen, um Ihnen eine solide Grundlage für die eigene Entscheidung zu geben, welcher Weg beschritten, und welche Lösungen erarbeitet werden sollen.

Kommen einvernehmliche Lösungen nicht zustande, stehen wir Ihnen in jeder Situation, gleich ob gerichtlich oder außergerichtlich als strikte und konsequente Vertreterinnen Ihrer Interessen zur Verfügung.

Im Rahmen des Familienrechtes, wie auch in sämtlichen sonstigen rechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen in unserem Büro eine türkischsprachige Rechtsanwältin zur Verfügung, die vor allem auch im Bereich des türkischen Ehescheidungsrechtes (boşanma + ayrılma) berät und vertritt, aber auch in allen sonstigen Angelegenheiten des Familienrechtes mit Berührung ausländischen Rechtes.

Wir verfügen über eine über 25-jährige anwaltliche Erfahrung mit dem Schwerpunkt im Familienrecht. Es ist unser Grundsatz, mit dem Mandanten und der Mandantin eine für sie und ihn zugeschnittene, individuelle Lösung zu finden, egal in welchem Bereich sie uns vertrauen. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie, und haben versucht sowohl unsere Räumlichkeiten, wie auch die persönliche Atmosphäre in unserem Büro so zu gestalten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen.

Für uns sind Sie nicht eine Akte, sondern der Mensch, um den es geht. Wir wissen, dass die Menschen überwiegend zu uns kommen in einer für sie persönlich sehr belastenden Situation, und nehmen die Aufgabe an, mit ihnen Ihre Schwierigkeiten zu bewältigen.

Wir würden uns freuen, Sie als Mandant begrüßen zu können.