Betreuungsverfügung

Soll nicht bereits vorzeitig einer konkreten Person eine Vollmacht erteilt werden, sondern soll lediglich das Handeln dritter Personen von staatlichen Stellen überwacht werden, so kann es sinnvoll sein, nur eine sogenannte Betreuungsverfügung zu erklären.

Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um einen von der betroffenen Person geäußerten Vorschlag, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zu deren Betreuer ernannt werden soll, wenn eine Betreuung – in vermögensmäßiger und/oder persönlicher Hinsicht – für diese Person erforderlich wäre. Das Gericht ist grundsätzlich an die in dieser Weise benannte Person gebunden und wird diese regelmäßig zum Betreuer ernennen.

Martina Kufner

Notarin + Rechtsanwältin

Döndü Burç

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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