Generalvollmacht

Als Vorsorgemaßnahme kommt insbesondere eine Generalvollmacht in Betracht. Durch sie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte auch im Notfall z.B. über Bankkonten verfügen und insbesondere die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Eine Generalvollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten des weiteren, über das Vermögen zu verfügen und auch Abrechnungen mit Versicherungen und Beihilfestellen abzuwickeln.

Der Notar wird im übrigen prüfen, ob eine Einschränkung des Umfanges der Generalvollmacht im einzelnen Fall sinnvoll ist.

Martina Kufner

Notarin + Rechtsanwältin

Döndü Burç

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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