Patientenverfügung

Die Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen in Hinblick auf die von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Behandlung und damit zusammenhängende Maßnahmen. Sie wird z.T. auch Patiententestament genannt, obwohl es sich nicht um ein Testament handelt.

Insbesondere können in einer Patientenverfügung Wünsche hinsichtlich folgender Maßnahmen zur Rettung, Behandlung oder Pflege zum Ausdruck gebracht werden:

  • Umfang von Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Umfang der künstlichen Aufrechterhaltung von lebenswichtigen Körperfunktionen
  • Transplantation von fremden Organen
  • Besuchsrecht für Angehörige
  • Benennung einer Vertrauensperson, mit der das behandelnde und pflegende Personal Rücksprache halten muss.

Eine Patientenverfügung kann insoweit auch eine Vorsorgevollmacht ergänzen.

Martina Kufner

Notarin + Rechtsanwältin

Döndü Burç

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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